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Änderung des Jugendschutzgesetzes ab 01.04.2021

Verfasst: Mo 8. Mär 2021, 11:43
von Detlef P.
https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=16979

Ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung!

Re: Änderung des Jugendschutzgesetzes ab 01.04.2021

Verfasst: Mo 8. Mär 2021, 11:50
von Murillo
Einerseits ist es korrekt und gut, dass man mit ein paar Jahrzehnten Verspätung feststellt, dass wir im 21. Jahrhundert leben und es so etwas wie "digitale Medien" gibt, auf die man sich einstellen sollte. Andererseits bin ich sehr skeptisch, wenn mal wieder die Rede davon ist, "Kinder und Jugendliche besser zu schützen".
Das kann dann schnell mal als Vehikel für weitere Bevormundung und Schulmeisterei missbraucht werden.
Und diese Behörde hat ja nun noch nie wirklich mit besonders geistreichen Entscheidungen überzeugt, eher im Gegenteil.

Re: Änderung des Jugendschutzgesetzes ab 01.04.2021

Verfasst: Mo 8. Mär 2021, 12:02
von Detlef P.
Prinzipiell gebe ich Dir Recht.
Allerdings hat die Behörde in den letzten Jahren teilweise durchaus Weitsicht gezeigt und viele Filme, die zuvor (sinnloserweise) indiziert oder beschlagnahmt wurden, wieder freigelassen.
Das und die Tatsache, dass ich die neuen Reformen insgesamt sehr sinnig finde und an sich begrüße, lassen bei mir eigentlich nicht die Alarmglocken bezüglich Bevormundungen läuten.

Re: Änderung des Jugendschutzgesetzes ab 01.04.2021

Verfasst: Mo 8. Mär 2021, 17:58
von Damien3
Bin eigentlich sehr zufrieden mit dem Output hier in D. Wer wie ich in den 80er-90ern aufgeachsen ist, der wird sich noch erinnern wie WENIG vom Filmblut hier wirklich gelandet ist. Da war das VIEL schlimmer. Aber die wissen auch das du für C*nn*b*l H*l*ca*st nur auf Youtube gehen musst.

Re: Änderung des Jugendschutzgesetzes ab 01.04.2021

Verfasst: Mo 8. Mär 2021, 18:25
von Detlef P.
Es könnte gut sein, dass das mit Youtube dann auch mit drin ist in der Reform.
Wobei ich erstens nicht weiß, wie und zweitens ob es überhaupt umgesetzt werden soll.
Aber hier (externer Link) steht so etwas in der Art.

Zitat:
"Künftig werden auch die - in der Mediennutzungsrealität von Kindern und Jugendlichen hochrelevanten - ausländischen Anbieter in den Blick genommen. Die großen internationalen Plattformen werden dafür unter anderem verpflichtet, in Deutschland Empfangsbevollmächtigte zu benennen."

Was das allerdings genau heißt, weiß ich leider auch nicht. Ist relativ schwammig formuliert.